Steuern auf Zinserträge: Was Sparer wissen müssen
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Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Quellensteuer einfach erklärt
Wer mit Festgeld oder Tagesgeld Zinsen erwirtschaftet, muss diese grundsätzlich versteuern. Die gute Nachricht: Das deutsche Steuersystem macht es Sparern vergleichsweise einfach – und mit dem richtigen Vorgehen bleiben Erträge bis zu einer bestimmten Höhe sogar komplett steuerfrei. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Zinserträge besteuert werden, wie Sie den Sparerpauschbetrag optimal nutzen und was bei Festgeldkonten im EU-Ausland steuerlich zu beachten ist.
Wie werden Zinserträge in Deutschland besteuert?
Zinserträge zählen zu den Kapitaleinkünften und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei deutschen Banken läuft die Abführung automatisch: Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab – Sie müssen sich in der Regel um nichts kümmern. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie sich zu viel gezahlte Steuern über die sogenannte Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurückholen.
Sparerpauschbetrag: So bleiben Ihre Zinsen steuerfrei
Pro Person und Jahr bleiben Kapitalerträge bis zu 1.000 € steuerfrei – bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern sind es 2.000 €. Damit Ihre Bank diesen Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Wichtig: Wer Konten bei mehreren Banken führt, kann den Pauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten. Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer zunächst einbehalten und kann erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
Festgeld im EU-Ausland: Was gilt bei der Quellensteuer?
Viele attraktive Festgeldangebote stammen von Banken aus anderen EU-Ländern. Steuerlich gibt es dabei einen wichtigen Unterschied: Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Sie müssen Ihre Zinserträge daher selbst in der Steuererklärung angeben (Anlage KAP). Einige Länder erheben zudem eine eigene Quellensteuer auf Zinsen – diese lässt sich dank Doppelbesteuerungsabkommen meist anrechnen oder durch ein Formular vorab reduzieren. Praktisch für Sie: In unserem Vergleich kennzeichnen wir Angebote ohne Quellensteuerabzug, bei denen kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Zinserträge in der Steuererklärung: Wann ist die Anlage KAP nötig?
Bei deutschen Banken ist die Anlage KAP meist freiwillig – sinnvoll ist sie etwa für die Günstigerprüfung oder wenn kein Freistellungsauftrag vorlag. Pflicht wird sie vor allem bei Zinserträgen aus dem Ausland, da hier keine automatische Besteuerung erfolgt. Bewahren Sie dafür die Zinsbescheinigungen Ihrer Banken auf – sie liefern alle Angaben, die Sie für die Erklärung benötigen.